Wohnrecht für Betreuten

  • Ich habe mal eine ganz allgemeine Frage.
    Und zwar würde mich interessieren, was ihr veranlasst, wenn bei einem (neuen) Betreuungsverfahren für den Betreuten ein Wohnrecht eingetragen ist.
    Für den Fall, dass der Betroffene noch in der Wohnung wohnt, ist m. E. nach nichts zu veranlassen; wenn er inzwischen im Heim wohnt, würde ich nachfragen, ob die Wohnung inzwischen evt. anderweitig vermietet wird und ihm daher evt. Einnahmen zustehen.
    Bei Nießbauch und Altenteil müsste dann ähnliches gelten. Prüft ihr da sonst noch etwas?

  • bevor ich nachfrage, ob die Wohnung anderweitig vermietet ist, würde ich zunächst prüfen, ob die Überlassung des Wohnrechts an Dritte überhaupt gestattet ist.

    Andernfalls hat der Betreute bei Nichtausübung halt Pech gehabt.

  • Ich ziehe aus den Grundakten den Vertrag/Bewilligung bei unabhängig davon, ob der Betreute dort noch wohnt. Ist auch zur Beurteilung von Kostentragungspflichten/Möglichkeiten der Vermietung etc. von Interesse.

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