Hallo,
in einigen unserer Betreuungsverfahren haben wir einen ehemaligen Betreuer über dessen Vermögen Insolvenz eröffnet wurde. Nun haben wir aber noch rückständige Zwangsgelder und offene Vergütungsanträge aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung. Kann man da einfach Aufrechnung erklären? Oder geht das im Insoverfahren nicht?
Weiterhin hat der Betreuer nun neue Vergütungsantäge gestellt, mit seiner Kontonummer. Er dürfte doch hier nicht antragsberechtigt sein, wenn keine Freigabe erfolgt ist, oder???
Vielen Dank