Man kann eben nicht, wie bei der Dienstbarkeit, auf den Lageplan Bezug nehmen, weil keine Bezugnahme auf die Sanierungssatzung eingetragen wird. Es ist eben (nur) eine Grundbuchsperre und keine Belastung.
Na ja, aber auf das Ersuchen wird doch Bezug genommen, welches wiederum mit der Satzung und dem Plan verknüpft ist. Daher gehe ich schon davon aus, dass der Lageplan mit verdinglicht ist.