Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Ich habe die Erklärungen (Kaufvertrag nebst Belastungsvollmacht) der Betreuerin bzgl. dem Verkauf des Hauses der Betreuten genehmigt. In dem not. Vertrag ist eine Belastungsvollmacht enthalten, welche ausdrücklich mit genehmigt wurde. Das GBA hat jetzt die GS-Bestellungsurkunde des Käufers zur Eintragung ins das Grundbuch vorliegen. Das GBA verlangt jedoch zunächst eine Genehmigung der GS-Bestellungsurkunde durch das Betreuungsgericht. Ist diese erforderlich? Die Belastungsvollmacht wurde doch ausdrücklich mit genehmigt. Die Erklärungen in der GS- Urkunde wurden ja auch vom Käufer abgegeben.
Genehmigung Grundschuldbestellung durch Käufer
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Ich sehe keine Genehmigungsbedürftigkeit der Vollmacht. Jedoch ist die Grundschuldbestellung nach § 1822 (10) BGB genehmigungsbedürftig und eine Genehmigung fehlt derzeit.
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ich befürchte , dass auch hier die SuFU geholfen hätte :
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…chuldbestellung
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Richtig, schon wiederholt erörtert.
Zum Nachlesen: OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832.
Genehmigungspflicht hier natürlich nach § 1821 Abs.1 Nr.1 BGB.
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