Kosten eines Verwerters im vorläufigen Verfahren

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall:

    in einem vorläufigen IN wurde der Verwerter mit der Inventarisierung und Bewertung von Maschinen pp. beauftragt. Er hat dann seine Rechnung geschickt, aber die kann aufgrund dessen, dass wider Erwarten nichts erwirtschaftet wurde, nicht beglichen werden.

    Da keine Einzelermächtigung vorliegt, Masseverbindlichkeiten für die Zeit nach Eröffnung des Verfahrens zu begründen, darf der Verwerter auch nicht nach Eröffnung bezahlt werden.

    Spricht etwas dagegen, wenn der vorl. IV die Kosten im Rahmen seiner eigenen Gutachtenliquidation ergänzend geltend macht und zunächst von der Staatskasse bezahlen läßt? (Wird wohl von verschiedenen Gerichten so gemacht!?)
    Nachteile dürften hierdurch nicht entstehen, da der IV im eröffneten Verfahren eine Gerichtskostenrechnung erhält, die diese Kosten genau ausweist. Bei Zahlug der Gerichtskostenrechnung ist i. E. erreicht, was bezweckt war.

    Oder ist die Rechnung doch eher bei der Abrechnung der vorläufigen Verwaltung als Auslagenrechnung mit der Bitte um ergänzende Festsetzung beizufügen?

    Wie wird das bei euch gehandhabt???:gruebel:

  • Fragen, wie es Dein Gericht will.Falls wir mal einen kostenpflichtigen Verwerter mit der Inventarisierung und Bewertung beauftragen, machen wir die Kosten im Rahmen unserer Gutachterrechnung offen geltend.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • LFdC hat den Finger in die Wunde gelegt !

    Wenn die Bewertungs-und Inventarisierungs-"auslagen" im Rahmen der SV-Liquidation geltend gemacht werden, wird der Anweisungsbeamte das Teil dem Richter auf den Tisch legen.... - zurecht ! , sofern der Richter dies nicht von vornherein absegnet. Und da sind wir ganz schnell bei dem Problem: muss der SV dies vorher anzeigen.... Wir haben das bei uns so geregelt, dass wir dies ab einem gewissen Umfang als anzeigepflichtig erachten - und zwar vor ! Beauftragung. In dem bei uns anlassgebenden Fall war es so, dass dies vorher nicht angezeigt wurde - was wir bis dahin auch nicht verlangt haben - aber die Sache mittels Reparaturentscheidung im Rahmen der Festsetzung nach JVEG zu recht behoben wurde.
    In der Sache würde ich empfehlen sich mit dem Insolvenzgericht kurzzuschließen, das findet sich.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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