hallo,
Ehemann betreut Ehefrau und hat mit einem gemeinschaftlichen Vermögen von 124.000,-- EUR,d.H. 62.000,-- EUR für die Betreute , im Jahr 2004 begonnen. In den nächsten Jahren hat sich das Vermögen erheblich reduziert . Begründung , dass ein Konto für ein Sohn angegelegt worden sei und ein Auto gekauft. Beanstandungen seitens des Betreuungsgerichtsgerichtes hat es nicht gegeben.
Ich habe die Akte sodann von meiner Vörgängerin übernommen mit einem angegebenen Vermögen von ca.30.000,-- EUR . Dieses war aber nicht auf den Namen der Ehefrau angelegt, sondern durch ständige Kontenänderungen großteils auf den Namen des Mannes. Ich habe den Betreuer gebeten , 30.000,-- EUR auf den Namen der Ehefrau anzulegen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist mir aufgefallen, dass der Betreuer nach den Kontoauszügen 5.000,-- EUR an den Sohn einfach verschenkt hat und ich habe mir die Akte näher angesehen. Ich habe den Betreuer gebeten, zu erklären, warum sich das Vermögen so erheblich seit Übernahme der Betreuung reduziert hat. Die einzige Angabe, die er machen konnte, war der Kauf eines Autos von 8.000,-- EUR ( 1/2 ). Daraufhin habe ich den Betreuer gebeten, dass fehlende Vermögen wieder auf den Namen der Ehefrau anzulegen . Er ist damit nicht einverstanden, da das Betreuungsgericht sein Verhalten ja die ganzen Jahre nicht beanstandet hätte. Was nun ?