Berichtstermin nach angegriffenen Eröffnungsbeschluss

  • Das mit der Geschwindigkeit von Landgerichten ist so eine Sache, aber in diesem Fall würde ich mal das Telefon bemühen. Vielleicht gibt es ja schon eine Tendenz.

    Liebe Maus, das habe ich bereits. :cool:

    Die Antwort war, dass es derzeit wichtigere Dinge gibt. :cool:


    Wie reizend :eek: Und ich schimpf immer über unser LG....
    Bei 120 betroffenen Arbeitnehmern gibt es wichtiger Dinge als über die Frage der Eröffnung zu entscheiden? Wenn das an die Presse kommt...

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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