Vergütung Ergänzungsbetreuer

  • Hallo,
    Hab schon ein bißchen gesucht zwecks der Vergütung eines Ergänzungsbetreuer, bin aber was den Stundensatz angeht nicht genau fündig geworden...
    mein Ergänzunsbetreuer (Rechtsanwalt zur Geltendmachung Unterhaltsansprüche) macht einen stundensatz von 67,--EUR geltend.
    [Dieser wurde ihm nach Anhörung der Betroffenen und der Betreuerin bereits zweimal bewilligt.]

    Ist dieser Stundensatz vertretbar?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ich nehme stark an, dass der Betreute mittellos ist. Ist diese Annahme richtig, ist mir schleierhaft, wie die Erhöhung auf 67,00 € rechtlich begründet worden ist. § 3 III VBVG erlaubt nur eine Erhöhung der Standardvergütung, wenn der Betreute vermögend im Sinne von § 1836c BGB ist.

  • Wenn nach dem SV die Betroffene angehört wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese mittellos ist.
    Im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse wäre sie nicht zu beteiligen ( gewesen ).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!