Hallo, bin eben ins Grübeln geraten, hoffe auf eure Hilfe.
Ich habe ein Verfahren über eine GBR, diese besteht aus den Gesellschaftern A und B. Die GbR hat Forderungen gegen die Gesellschafter.Über die GbR ist das Verfahren seit längerem eröffnet. Nun sind A und B auch in der persönl. Insolvenz. Alle drei Verfahren betreut derselbe Verwalter.
Ich habe nun im alten GbR Verfahren einen Sonderverwalter bestellt, Aufgabenkreis: Forderungsanmeldung ,gg. Ausübung der Rechte in Gl.versammlungen in den beiden Verfahren über das Vermögen der Gesellschafter A und B.
Habe durch Zufall in einem anderen Verfahren entdeckt, dass bei ähnlicher Konstellation für die Prüfung der Forderungen in den Privatverfahren A und B jeweils ein Sonderverwalter bestellt wurde.
Dieser hat dann den Aufgabenkreis der Prüfung der Forderungen.
Ist beides richtig ?