Hallo,
wo liegt der genaue Unterschied zwischen Gesamtrechtsnachfolge und Sondererbfolge??
Muss ich immer dann, wenn ich mehrere Erben habe, die für einen verstorbenen Kditisten eintreten, im wege der sondererbfolge eintragen?
Meiner Meinung nach ist es aber von der rechtlichen Wirkung her egal, ob ich "im wege der Gesamtrechtsnachfolge" oder "sondererbfolge" eintrage, oder??
Der Rechtsverkehr weiß, dass der Eintritt im Wege der Erbfolge erfolgt ist.
Was meint Ihr?