Unterschied Gesamtrechtsnachfolge/Sondererbfolge

  • Hallo,

    wo liegt der genaue Unterschied zwischen Gesamtrechtsnachfolge und Sondererbfolge??

    Muss ich immer dann, wenn ich mehrere Erben habe, die für einen verstorbenen Kditisten eintreten, im wege der sondererbfolge eintragen?

    Meiner Meinung nach ist es aber von der rechtlichen Wirkung her egal, ob ich "im wege der Gesamtrechtsnachfolge" oder "sondererbfolge" eintrage, oder??

    Der Rechtsverkehr weiß, dass der Eintritt im Wege der Erbfolge erfolgt ist.

    Was meint Ihr?

  • Die Sondererbfolge beschreibt den Vorgang noch genauer als die Gesamtrechtsnachfolge. Der Kommanditanteil geht nicht im Ganzen auf alle Erben über, sondern wird anteilig auf den einzelnen Erben aufgeteilt. Sie haften dann auch nur noch für ihren Anteil und nicht als Gesamtschuldner für den vorherigen gesamten Anteil.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Da mehrere Erben eines Kommanditisten grundsätzlich einzeln und nicht als Erbengemeinschaft eintreten, ist hier der Übergang in Sondererbfolge zutreffend.
    Bei der Verwendung des Begriffs Gesamtrechtsnachfolge ist eigentlich die Erbengemeinschaft gemeint.

    Die Gesamtrechtsnachfolge verwende ich nur, wenn z.B. eine Änderung aufgrund einer Verschmelzung etc. eingetreten ist, da der übernehmende RT dann an die Stelle des übertragenden RT tritt.
    Oder wenn nur ein Kommanditist durch den Erbfall eintritt.

  • Das ist eigentlich mehr eine Frage der Vorliebe.
    Bei Übergang auf nur einen Erben nehme ich z.B. "Gesamtrechtsnachfolge"; bei Übergang auf mehrere Erben einer Erbengemeinschaft nehme ich dann "Sondererbfolge".

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