Guten morgen alle zusammen,
als Eigentümer sind A zu 2/3 und B zu 1/3 eingetragen.
In Abt. II ist eingetragen: "Belastung jeden Anteils zugusten des jeweiligen Miteigentümers: Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft nach § 1010 BGB".
Jetzt überträgt A einen 1/3 Anteil an C.
Dieser übernimmt laut Urkunde die Belastung in Abt. II.
Würde es sich um eine Benutzungsregelung nach § 1010 BGB handeln, würde die bereits bestehende und eingetragene Belastung nur für und gegen A und B untereinander und für und gegen B und C untereinander wirken (Schöner / Stöber, Rn 1462). Für das Verhältnis A und C wäre eine neue Regelung erforderlich, die dann lediglich an den Anteilen A und C einzutragen wäre.
Der Notar ist allerdings der Meinung, dass hier keine weiteren Regelungen erforderlich wären, da es sich hier nicht um eine Benutzungsregelung, sondern um den Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft handelt. Die bereits eingetragene Belastung wirkt seiner Ansicht nach auch ohne weitere Regelung für und gegen A, B und C.
Könnt ihr mir bitte helfen?