Hallo,
mir liegt der Antrag einer Berufsbetreuerin vor, dass sie eine Betreuung (die einzige von ihr in diesem Bezirk) künftig ehrenamtlich führen will.
Ich denke ja mal, das geht und ich nehme an, dass die Betreuerin weniger als die erforderliche Zahl an Betreuungsverfahren hat und deswegen keine Berufsbetreuerin sein kann.
Würdet ihr einfach einen Beschluss machen, in dem ich feststelle, dass die Betreuung künftig ehrenamtlich geführt wird und dann je eine Ausfertigung an Betreuerin, Betreute und Betreuungsbehörde? Oder muss ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank!