Hallo Ihr Lieben,
wie seht Ihr den folgenden Fall:
Meine Betreute war mal vermögend. Aus dieser Zeit resultierte auch ein fortlaufender Beschluss, dass sich die Betreuerin immer nach Fälligkeit die Vergütung dem Vermögen der Betreuten entnehmen darf.
Sodann teilte die Betreuerin mit, dass die Betroffene nun mittellos ist und beantragte die Vergütung aus der Staatskasse, was ihr auch ne Weile immer ausgezahlt wurde.
Bei einer Rechnungslegung ist es meinem Kollegen aufgefallen, dass die Betroffene zwischenzeitlich vermögend geworden ist. Er war so nett und teilte der Betreuerin mit, dass diese nun ihre Vergütung wieder gegenüber dem Vermögen geltendzumachen hat, entsprechende Antragstellung wird entgegengesehen.
Es kam nichts.
Nun fiel mir auf, dass sie sich fleißig die Vergütung aus dem Vermögen entnommen hat. In einer persönlichen Anhörung teilte sie mit, dass sie das Schreiben mit unserem Hinweis einfach "falsch" gelesen hätte (Sie sah darin ihre Ermächtigung, dass zu entnehmen) Zudem meinte sie, dass der alte Beschluss (vor Eintritt der Mittellosigkeit) ja nie aufgehoben worden sei. Dies verneine ich, weil ich sage, dass die fortlaufende Voraussetzung (vermögend) ja nicht gegeben war, der Beschluss automatisch unwirksam wird. Liege ich da falsch? Kann es ja schon verstehen, dass sie die Beträge nicht zurückzahlen will (sind auch einige Jahre), aber Berufsbetreuer sollten den Ablauf doch kennen, oder?
Fazit: Nach Aufforderung liegen mir nun die Vergütungsanträge vor. Natürlich ist ein Großteil hiervon verjährt. Bei denen sie noch in den 15 Monaten liegt, würde ich ihr nachträglich die Entnahme genehmigen wollen. Alles andere würde ich gerne zu Gunsten der Betreuten zurückfordern.
Teilt Ihr meine Auffassung? Kann ich zurückfordern? Wie fasst Ihr "fortlaufende" Beschlüsse bezüglich der Vergütung?