§ 1835 BGB - Fahrtkosten

  • Hallo,

    über § 1835 BGB wurde hier schon viel diskutiert.
    Ich habe einen Bruder, dessen Schwester hier im psychiatrischen Heim untergebracht wird. Er besucht seine Schwester ca. 2-3x im Monat. Die einfache Fahrtstrecke beträgt 176km. Die Betreute ist mittellos.

    Sie hat in diesem Jahr mehrere große ZahnOPs gehabt, wo er sie auch mehrfach hinbegleitet hat.

    Ich wollte ihm jetzt auf Antrag 1 Besuch pro Monat zubilligen und die Auslagen aus der Staatskasse erstatten.
    Wären bei 1 Besuch pro Monat im Jahr 1.056€ ( also Berufsbetreuer Vergütungsstufe 3)

    Hat jemand Bedenken?

    Gruss

  • Nein, eine Fahrt im Monat vom Betreuer zur Betroffenen ist vertretbar und wird hier auch gezahlt.
    Alle weiteren Fahrten sind nicht im Rahmen der rechtlichen Betreuung, sondern im Rahmen der Familienfürsorge zu betrachten.
    Nur die notwendigen Ausgaben im Rahmen der rechtlichen Betreuung können erstattet werden.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ja grenze auch stark zwischen rechtlicher Betreuung und Familienfürsorge ab.
    War aber auch der Meinung, dass 1 Fahrt im Monat vertretbar ist.
    Hatte ich aber bisher aber noch nie einen Antrag in dieser Höhe.

  • Klar ist, dass zwischen Sozialkontakt und Betreuerkontakt zu differenzieren ist. Die Kosten des Sozialkontaktes sind nicht erstattbar.

    Mir sind zwei Entscheidungen bekannt:LG Leipzig Beschluss vom 27.09.1999 - 12 T 3557/99 (FamRZ 2000, 1048) - hält zwei Besuche/Monat des Betreuers für in der Regel erforderlich, aber auch für in der Regel ausreichend. Dies lässt natürlich Abweichungen zu.

    LG Berlin (Fundstelle unbekannt) hat mal entschieden, dass ein Besuch in diesem Sinne maßgebend ist.

    Ich bin ein Anhänger der zwei-Besuche-Theorie. Der persönliche Kontakt wird ja vom Gesetz verlangt (§ 1901 III BGB) und ist auch als vertrauensbildende Maßnahme großzügig zu behandeln.

  • Wenn im Rahmen der Gesundheitsfürsorge mehr als 1 Fahrt monatlich erforderlich war ( Arztgespräche o.ä.) lasse ich mir eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen und höre auch den Bezirksrevisor dazu an. Bisher hat er der Erstattung aus der Landeskasse in solchen Fällen zugestimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von B.Mann (2. März 2012 um 14:06)

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