Hallo,
über § 1835 BGB wurde hier schon viel diskutiert.
Ich habe einen Bruder, dessen Schwester hier im psychiatrischen Heim untergebracht wird. Er besucht seine Schwester ca. 2-3x im Monat. Die einfache Fahrtstrecke beträgt 176km. Die Betreute ist mittellos.
Sie hat in diesem Jahr mehrere große ZahnOPs gehabt, wo er sie auch mehrfach hinbegleitet hat.
Ich wollte ihm jetzt auf Antrag 1 Besuch pro Monat zubilligen und die Auslagen aus der Staatskasse erstatten.
Wären bei 1 Besuch pro Monat im Jahr 1.056€ ( also Berufsbetreuer Vergütungsstufe 3)
Hat jemand Bedenken?
Gruss