Hallo zusammen, es ist in einer Sache ein Pfüb ergangen wg. Pfändung von rückständ. und laufendem Unterhalt.
Jetzt hat der Schu.-Vertreter darum gebeten, die Vollstr. einzustellen, da zugleich beim Familiengericht Antrag
auf Anfechtung der Vaterschaft eingereicht wurde.
Würdet ihr hier einstellen?
Viele Grüße