hallo liebe Rechtspfleger,
ich habe eine Frage zur Abrechnung der Berufsbetreuung:
Ich habe hier eine Betreute, die vermögend ist und für die
ich die Vermögenssorge nicht habe.
Jetzt möchte ich 1/2 Jahr Betreuung abrechnen.
Ich habe auch eine Betreuersoftware, die mir die "Rechnung"
automatisch ausspuckt, alles gar kein Problem.
Jetzt aber meine Frage:
Ich sende dieses Rechnung im Original und Kopie an das
Betreuungsgericht, mit der Bitte um Prüfung und Freigabe??
Muss ich zusätzlich noch etwas tun?
Ich stelle mir vor, der Verfahresnpfleger prüft die Rechnung auf
Richtigkeit und der Rechtspfleger erlässt dann einen Beschluss ....
Aber: zahlen muss ja die Betreute das selber.
schickt ihr das Gericht die Rechnung, oder muss ich das tun?
danke für Aufklärung!!
Grüße
c.