Wie Abrechnung einreichen

  • hallo liebe Rechtspfleger,

    ich habe eine Frage zur Abrechnung der Berufsbetreuung:

    Ich habe hier eine Betreute, die vermögend ist und für die
    ich die Vermögenssorge nicht habe.

    Jetzt möchte ich 1/2 Jahr Betreuung abrechnen.

    Ich habe auch eine Betreuersoftware, die mir die "Rechnung"
    automatisch ausspuckt, alles gar kein Problem.

    Jetzt aber meine Frage:
    Ich sende dieses Rechnung im Original und Kopie an das
    Betreuungsgericht, mit der Bitte um Prüfung und Freigabe??

    Muss ich zusätzlich noch etwas tun?

    Ich stelle mir vor, der Verfahresnpfleger prüft die Rechnung auf
    Richtigkeit und der Rechtspfleger erlässt dann einen Beschluss ....

    Aber: zahlen muss ja die Betreute das selber.
    schickt ihr das Gericht die Rechnung, oder muss ich das tun?


    danke für Aufklärung!!
    Grüße
    c.

  • Hallo,

    Du reichst Deine Rechnung im Gericht ein (Antrag + Kopie). Das Gericht prüft und schickt den Antrag dem Betreuten zur Anhörung. Danach setzt das Gericht Deine Kosten per Beschluss fest, dieser wird zugestellt.

    Der Beschluss ist wie ein Titel. Auch eine vollstreckbare Ausfertigung kann erteilt werden.

    Dann musst Du die Betreute auffordern, Dir Deine Kosten zu zahlen. Falls jemand anderes die Vermögenssorge hat oder eine Kontovollmacht, setz Dich mit diesem in Verbindung.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Hallo Franziska,
    besten Dank für deine Antwort.
    Das freut mich, weil dann habe ich alles richtig gemacht.

    und wenn der Betreute nicht vermögend ist und das ganze
    die Staatskasse zahlt, dann läuft es für mich genauso, oder.
    Nur, dass mir in meinem Fall dann die Staatsoberkasse Bamberg
    das Geld automatisch irgendwann überweisen wird.


    viele Grüße
    und danke nochmal.
    c.

  • Wenn nicht vermögend musst Du Auszahlung aus der Staatskasse beantragen, das ist schon ein Unterschied.

    Bist Du denn als Berufsbetreuerin eingesetzt oder als Ehrenamtler? Deine Fragen klingen, sorry, eher nach blutigem Laien...

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Canettini hat alles richtig gemacht und ist ein blutiger Laie ;)

    Vermögender Betroffener:

    Antrag zweifach an das Gericht, möglichst mit aktuellem Vermögensnachweis (wird hier nicht gehen, da die Vermögenssorge nicht Teil des AK ist).
    Anhörung des Betroffenen (mit oder ohne Verfahrenspfleger).
    Festsetzung.
    Auszahlung geltend machen bzw. Vergütung den Konten entnehmen (vom Sparbuch nur mit entsprechender Genehmigung).

    mittelloser Betroffener

    Antrag einfach mit Vermögensnachweis an das Gericht, Kontonummer angeben. Warten.
    Wenn das Geld nach zwei Monaten noch nicht da ist, vllt. mal nachfragen. ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Hallo Franziska,
    hallo Sonea,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Danke Sonea für`s "in die Presche springen".

    Ja, ich bin blutiger Berufsanfänger. Da habe ich auch keine Probleme das zuzugeben.
    Aber ich lerne jeden Tag dazu.
    und: ich versuche wenigstens sinnvolle Fragen zu stellen.


    Außerdem versuch ich das, was mir an Fachwissen momentan noch fehlt
    mit Engagement und Einsatz zu kompensieren.
    Wahrscheinlich häng ich mich mehr für die Leute rein, als so mancher langjähriger
    Berufbetreuer, wo die Pflegekräfte in den Heimen dann sagen, dass sie den schon seit
    mehreren Jahren nicht mehr gesehen haben.

    Sorry, das klingt angepisst, - bin ich aber gar nicht. ;)
    (aber bei uns ist das Betreuungsgericht ehrlich gesagt mittlerweile froh, wenn sich
    überhaupt noch jemand halbwegs zuverlässiger findet, der bereit ist, den Job zu machen).


    Viele Grüße,
    und danke nochmal für die Aufklärung.
    c.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!