Hallo Zusammen,
eine Betreuerin hat für ihre Betreute ( 42 jahre, erwerbstätig, ca. 900 - 1000€ Nettoeinkommen) eine fondgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung abgeschlossen. Monatlich werden 35€ einbezahlt. Das Basisgarantiekapital beträgt 10.500€. Daraus wird eine Rente in Höhe von 39,90€ gebildet.
M.E. ist der Vertrag zu genehmigungsbedürftig ( § 1907 Abs. 3 BGB = Vertrag, der zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet). Ich habe mich auch gefragt, ob es nicht auch eine Geldanlage im Sinne von § 1811 BGB ist.
Ich kann verstehen, dass die Betreuerin etwas für die Altersfürsorge der Betreuten machen möchte, da sie bei 900-1000€ Nettoeinkommen wahrscheinlich nicht so viel in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat.
Das, was ich bisher über den fondgebundenen Riestervertrag gelesen habe, ist teilweise sehr widersprüchlich:
Viele schwören auf den fondgebundenen Rieservertrag, da das Stammkapital ja sicher angelegt ist und man für den "Rest" vom Aktienmarkt profitieren kann. Andere widerrum sind sehr skeptisch, da man a.) wohl nicht das tatsächlich einbezahlte Kapital zurückbekommt, sondern nur das, was einen laut der aktuellen Lebensaltertabelle zusteht und b.) man in der Regel von dem Teil, der riskioreich angelegt ist, gewöhnlich weniger profitiert, als von einem klassischen Riestervertrag.
Anderseits frage ich mich, ob ich als Betreuungsgericht die Produktwahl des Betereurs anzweifeln kann, wenn ich den Riestervertrag aus insgesamt sinnig finde.