Behindertestament und Höhe der monatlichen Rente

  • Hallo, ich habe ein Problem mit der Überprüfung einer errechneten monatlichen Rente zugunsten des Betreuten aufgrund eines Behindertentestamentes. Die Formulierung im Testament lautet wie folgt: „Ich vermache meinem behinderten Kind, xxx, einen baren Geldbetrag in Höhe von 20 % über dem Pflichtteil. Der Vermächtnisbetrag ist unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 4 % jährlich auf der Grundlage der an meinem Todestag geltenden Sterbetafel auf Lebzeit des Berechtigten zu verrenten. Die so errechnete Rente ist von den Erben in monatlichen Raten von je einem Zwölftel des errechneten Jahresbetrages zu zahlen. Die erste Rate ist zahlbar ab dem vollen Monat, der auf die Testamentseröffnung folgt.“ Die Berücksichtigung des Rechnungszinses in Höhe von 4 % jährlich ist mir nicht klar. Hat jemand Erfahrungen damit wie das praktisch umgesetzt/berechnet wird? Vielleicht stehe ich auch nur auf der Leitung…

  • Du brauchst die Tabelle zu den Rentenbarwerten. Zinssatz und Kapitalhöhe ist Dir durch Testament und Höhe des Pflichtteils vorgegeben. Damit hast Du die Faktoren, die Du zur Berechnung der Rentenhöhe brauchst.
    Beispiel: Zinssatz 4 %, Sterbetafel sagt: noch 25 Jahre, ergibt einen Barwertsatz von 16,246963. Bei einem Vermächtniswert von 60.000,00 € ergibt das eine jährliche Zahlung von 3693,00 €, also 307,75 € monatlich.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

    Einmal editiert, zuletzt von A.U. (7. März 2012 um 11:23) aus folgendem Grund: Statt Pflichtteil den Vermächtniswert eingesetz

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