Alle bekannten Erben am Genehmigungsverfahren beteiligen?

  • Hallo,

    eine Nonne ist verstorben, die im Jahr 1929 ein privatschriftliches Testament hinterlassen hat. Das Original des Testaments ist nicht auffindbar, sodass mein Kollege die Kopie des Testaments eröffnet hat.
    Die Nonne hat ihre Geschwister als Erben eingesetzt, die teils schon wieder verstorben sind und Abkömmlinge hinterlassen haben.

    Daher habe ich ca. 35 Erben, die teilweise im Ausland leben und nicht alle Erben sind bekannt.


    Für die Erblasserin besteht noch eine vererbliche Rentenschuld gem. § 1191 BGB bestellt. Der Eigentümer des Grundstücks will die Rentenschuld gelöscht haben.
    Daher wurde eine Nachlasspflegschaft eingerichtet.

    Nach Kündigung und Zahlung der Ablösesumme soll die Löschung der Rentenschuld bewilligt werden und muss sodann nachlassgerichtlich genehmigt werden.
    Sollte ich jetzt alle bekannten Erben an diesem Genehmigungsverfahren beteiligen?? Oder soll ich einfach einen Verfahrenspfleger bestellen und dann genehmigen?? :confused:

    Danke schonmal für die Antworten.

  • Ich würde nur einen Verfahrenspfleger bestellen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • und ich verbinde die beiden Antworten von TL und TiKa.

    Die bekannten Erben würde ich sofern Anschriften, etc. bekannt anhören und für die unbekannten Erben einen Verfahrenspfleger bestellen. Den Betrag dann hinterlegen und erst auszahlen wenn die Erbfolgen nachgewiesen.

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