Erbauseinandersetzung

  • Wo ich gerade schon mal hier bin...
    ich habe hier einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit Übertragungsvertrag.
    An sich finde ich den Vertrag unproblematisch (Verfahrenspfleger ist bestellt, Gutachten ist da). Nur eine Sache gibt es da:
    Die Schwester der Betroffenen ist Testamentsvollstreckerin.
    Sie hat das Geld aus dem Erbteil in einer fondsgebundenen Rentenversicherung angelegt. Der Erbteil beträgt ca. 36000 €. Eine solche Anlegung ist erst ab 50000 € möglich, deshalb hat die Mutter der Betreuten noch 24000 € dazugesteuert (um gerade Aufteilung zu gewähren dieses Verhältnis). Die Anlage muss doch gesondert genehmigt werden. Aber ist das überhaupt möglich im Rahmen der getrennten Anlegung des Mündelgeldes?

  • Das Handeln der TV in dieser Eigenschaft ist nicht von vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen abhängig.
    Die Aufstockung der Geldanlage aus Mitteln der Mutter halte ich für unbedenklich. Warum sollen nicht zwei Personen in einem Bruchteilsverhältnis (36 : 24) an einer Geldanlage beteiligt sein? Falls das Geld auf den Namen der Betroffenen allein angelegt ist, bedarf nur die Anlage dieser beigesteuerten 24.000,-- €, die ja nicht der Verfügung der TV unterliegen, einer Genehmigung nach §§ 1810, 1811 BGB (reine Innengenehmigung). Weiter bedarf es einer Genehmigung, wenn die Mutter das Geld nur geliehen hat (§ 1822 Ziffer 8 BGB).

  • Ich stimme zu, dass das Handeln der TV (36.000 €) keinerlei vormG Genehmigungspflicht unterliegt.

    Die übrigen Ausführungen in #2 (24.000 €) beruhen aber wohl auf einem Versehen. Die Mutter steht ja nicht unter Betreuung. Sie mag mit der TV vereinbaren, was sie will.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!