• Ich hab hier folgenden Fall:

    Ehegatten haben hälftiges Miteigentum an einem Hausgrundstück. Scheidung. Vor etwa 9 Jahren gab es einen Vergleich, in dem steht, daß der Ehemann sich verpflichtet, das Anwesen nicht mehr zu betreten und die Ehefrau die alleinige Nutzungsbefugnis erhält.

    Mittlerweile ist die Ehefrau schon 2 Jahre aus dem Haus ausgezogen und das Grundstück verkommt/verfällt. Parallel läuft schon seit Jahren Teilungsversteigerung. Jetzt kommt der Ehemann und will einen Antrag dahingehend stellen, daß er das Grundstück wieder betreten darf, und zwar um Bietinteressenten hineinzulassen, denn in etwa 2 Monaten ist Versteigerungstermin bestimmt.

    Wie würdet ihr einen Antrag formulieren? Ich meine, das geht nur auf zivilrechtlichem Weg als Duldung, oder?

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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