Hallo.
habe hier folgenden Fall
Kläger/Gläubiger stellt einen Antrag nach § 715 ZPO. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nun ist der eine Beklagte aber inzwischen verstorben und der andere ist insolvent. Was mache ich mit der Anhörung? Höre ich trotzdem den insolventen Beklagten an?
Erben also Rechtsnachfolger des verstorbenen gibt es wohl nicht.
bin da etwas ratlos