• Folgendes wurde heute in unserer Zeitung veröffentlicht:

    Mit dem seit 1999 möglichen Verbraucherinsolvenzverfahren hat der Schuldner die Möglichkeit, sich von der Schuldenlast teilweise oder vollständig zu befreien. Die gesamte Prozedur erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren. Zugleich kommen die Gläubiger auf diese Weise zu einem Teil ihrer Außenstände. Gibt es im Verbraucher-Insolvenzverfahren mit den Gläubigern keine außergerichtliche Einigung, so wird im Insolvenzverfahren geklärt, nach welchem Schlüssel der Schuldner über sechs Jahre seine pfändbaren Werte an die Gläubiger abzustottern hat.


    :eek::eek::eek:

  • Einfach ausgedrückt ist es doch so, also ich meine sehr einfach....

    Aus welcher Zeitung hast Du das denn? Haus und Hof oder Heim und Herd?

    Die sachliche Richtigkeit einer solchen Meldung ist so hoch wie die Außentemperatur im Winter.

  • Prima, wenn die Leser solcher Berichte dann in den jeweiligen Verfahren dem Bearbeiter dann mitteilen, dass das laut Zeitung xy aber doch ganz anders läuft. Das erinnert mich an meine Tätigkeit in meiner letzten Kanzlei. Da kamen auch regelmäßig Mandanten mit 5-zeiligen, sauber ausgeschnittenen Zeitungsberichten über die Entscheidung des Amtsgerichts sowieso, die natürlich genau auf "ihren Fall" passt. Das waren immer die besten Mandate, weil die Leute teilweise mehr vertrauen in ihren Bericht aus der Frauenzeitung hatten als in die Aussagen ihres Anwalts.

  • Tröste Dich, Du bist als Gericht doch eh immer der Schuldige ;)
    Tagespresse oder nationales Wochenmagazin? Ich hatte mal in Versteigerungssachen mit einem Artikel aus dem F*cus zu tun ... *seufz* War das schlecht recherchiert. ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich sagte neulich zu einer Schuldnerin in einer besprechung: "und das Insolvenzverfahren dauert ja insgesamt sechs Jahre"

    Sie: "nein, vier Jahre"

    ich: "nein, sechs Jahre"

    sie: "nein, vier Jahre, das hat mir das Gericht doch geschrieben"

    ich: :confused::gruebel::eek:

    dann: "Zeigen Sie doch mal das Schreiben bitte her."

    Sie zeigt mir den Stundungsbeschluss, auf dem steht, dass eine nachteilige Änderung des Stundungsbeschlusses vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr möglich ist (oder so, kenne mich mit Stundung net so aus). :wechlach:

  • Zitat

    Der Artikel stand in der "Frau im Schrank".

    :eek:

    papabaers Schrank??
    Und dann ist da "nur" dieser Mist rausgekommen? Nicht noch neue Weltuntergangstheorien oder Pläne, die Weltherrschaft an sich zu reißen??

    Respekt.

    :wechlach:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ach, wenn mir meine Schuldner sagen, dass ihr Insolvenzverfahren 7 Jahre dauert, sage ich immer: "Gut dann mache ich bei Ihnen mal einen Vermerk in die Akte, dass Ihre Wohlfühlphase ein Jahr länger dauert, als bei den andern Schuldnern.":teufel:

  • Ich will der Zeitung ja nicht beispringen, aber wenn man das von Rainer genau liest, finde ich das garnicht soooo schlimm. Die schreiben ja nur, dass "die gesamte Prozedur" bis zu 7 Jahre dauert. Ich denke mal,wenn man das so liest, haben die einfach noch die Zeit der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung mit eingerechnet. Da kriegen viele ja auch erst nach einem halben Jahr einen Termin (deshalb "bis zu"). Danach schreiben sie dann ja auch von den sechs Jahren.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich will der Zeitung ja nicht beispringen, aber wenn man das von Rainer genau liest, finde ich das garnicht soooo schlimm. Die schreiben ja nur, dass "die gesamte Prozedur" bis zu 7 Jahre dauert. Ich denke mal,wenn man das so liest, haben die einfach noch die Zeit der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung mit eingerechnet. Da kriegen viele ja auch erst nach einem halben Jahr einen Termin (deshalb "bis zu"). Danach schreiben sie dann ja auch von den sechs Jahren.

    Ich habe Verfahren von 1999, die immer noch laufen, da die WVP fünf bzw. sieben Jahre nach Aufhebung andauerte.

    Ich finde das schon schlimm, wenn eine Zeitung so einen Mist schreibt.

  • Bei dieser einfachen Meldung (schreibe bewusst nicht Berichterstattung) kannst Du doch nicht erwarten, dass die auf solchen Kleinigkeiten eingehen, die nur bis vor 10 Jahren gegolten haben.

    Du verlangst aber Sachen tztztztztz :eek:

  • Auch Wiso (der übliche montägliche ZDF-Termin um 19:30) ist zum Thema Insolvenz auch nicht grad mit Kenntnis geschlagen. Die haben mal einen Satz so in der Richtgung fallen lassen: nun hat der Schuldner seine Geschäftsfähigkeit eingebüßt..... Ein freundlich gemeinter Hinweis per e-mail an die Redaktion meinerseits blieb ohne jegliche Reaktion. Aber das ist wiederum die Arroganz der öffentlich-gebrechlichen, die sich qua GEZ(ecken) Beitreibung Gehälter und Versorgungen jenseits von gut und böse gewähren..... Abmelden hilft demnäxt auch nix mehr, weil die verfassungswidrige Zwangssteuer kommt.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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