Hallo,
ich habe folgende Fall: RA reicht seine Berechnung ein, diese ist irgendwie ziemlich blöd unterteilt, sodass ich den KFB erlassen habe, aber einfach die Mehrwertsteuer vergessen habe. Also keine Absetzung, sondern geschrieben: KFA war in vollem Umfang zu entsprechen und habe dann den festgesetzten Betrag falsch eingetragen.
Kann ich das als Schreibfehler werten? Habe natürlich ne sofortige Beschwerde vorliegen.
Würde der auch abhelfen, ist ja offensichtlich vergessen worden.
Nur, kann ich dann der unterlegenen Partei, die ja garnichts dazu kann, weils mein Fehler war, die Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegen?
Im Forum gibts ähnliche Beitrage, aber so einen habe ich leider nicht gefunden.
Danke.