Wie ist der momentane Rechts- bzw. Praxisstand, wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung an den komatösen Betreuten zugestellt werden soll ?
Ist hierzu die Bestellung eines weiteren Betreuters erforderlich mit dem Aufgabenkreis
Vertretung des Betreuten im gesamten betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren bezüglich des Kaufvertrags…
die Entgegennahme der Bekanntgabe des Beschlusses des Betreuungsgericht über die betreuungsgerichtliche Genehmigung hinsichtlich des Kaufvertrags vom
für den Betreuten sowie die Prüfung und Einlegung bzw. Nichteinlegung von Rechtsmitteln und gegebenenfalls zur Erklärung eines Rechtsmittelverzichts für den Betreuten.
Entgegennahme und Öffnen der Post im Rahmen des vorgenannten Aufgabenkreises.
oder genügt in diesen Fällen die Zustellung an den Verfahrenspfleger ?