Hallo !
Habe gerade folgenden Fall auf dem Tisch.
Die Betreute hat viel Vermögen ( ca.300.000 EUR )
Ihre Schwägerin ist Betreuerin mit Aufgabenkreis Vermögenssorge.
Da der Verdacht bestand, dass Gelder veruntreut werden,wurde ein Berufsbetreuer als Kontrollbetreuer mit Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt.
Mir liegt nun ein Antrag der Schwägerin auf Erteilung einer Genehmigung für die Übertragung von 4000 EUR vom Sparkonto aufs Girokonto vor, um laufende Heimkosten zu bezahlen.
Werde den Antrag jetzt zur Stellungnahme an den Kontrollbetreuer weiterleiten.
Da ja ein Kontrollbetreuer eingesetzt ist, ist nun meine Frage,ob das Betreuungsgericht hier überhaupt eine Genehmigung erteilen muss oder ob die Zustimmung des Kontrollbetreuers nach § 1812 BGB ausreicht ?
Wie seht ihr das ?
Überschrift berichtigt (erleichtert später die Suche ) - Andreas