Hallo!
Der Eigentümer, welcher auch ursprünglicher Gläubiger der Grundschuld war, hat die Grundschuld an seine Schwester abgetreten.
Abtretungserklärung und Brief sind nicht mehr auffindbar.
Jetzt haben vorsichtshalber beide das Aufgebot beantragt sowie die Erteilung eines neuen Briefes um das Grundpfandrecht zur Zwangsversteigerung anzumelden.
Geht das?????????