Ich habe zu o.g. Thema eine Frage. Wenn ein Schuldner als Alternative zur Insolvenz durch außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan die doppelte Mehrheit (Kopf-sowie Zahl) erreicht hat und dann durch gerichtliche Zustimmungsersetzung die Privatinsolvenz abgewandt wurde wird dies dann in den Daten des Schuldnerregisters und der Schufa eingetragen ? Bitte mit Begründung beantworten.
Vielen Dank