Hallo !
Mir wurde gerade ein Altverfahren vorgelegt, in dem 2010 der Beschluss über die Annahme eines minderjährigen Kindes beschlossen worden ist.
Ich muss jetzt noch die Gerichtskosten festsetzen.Soweit ich weiß gab es doch mal den § 98 KostO,wonach bei einer Minderjährigen Adoption nur die Auslagen zu erheben sind.
Welche Kosten sind jetzt zu erheben ? Der Geschäftswert beträgt 3000 EUR.