Gerichtskosten bei Minderjährigen Adoption

  • Hallo !

    Mir wurde gerade ein Altverfahren vorgelegt, in dem 2010 der Beschluss über die Annahme eines minderjährigen Kindes beschlossen worden ist.

    Ich muss jetzt noch die Gerichtskosten festsetzen.Soweit ich weiß gab es doch mal den § 98 KostO,wonach bei einer Minderjährigen Adoption nur die Auslagen zu erheben sind.

    Welche Kosten sind jetzt zu erheben ? Der Geschäftswert beträgt 3000 EUR.

  • Hat noch keiner so einen Fall gehabt ?


    Ich werde nicht schnell ungeduldig, aber irgendwann ist mal gut. Hast Du mal auf die Uhrzeit Deiner beiden Posts geguckt? Meinst Du denn, hier hätte niemand etwas anderes zu tun, als Deine Fragen zu beantworten? :mad:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • also, nach § 98 KostO war eine Gebühr zu erheben und nicht "nur die Auslagen".

    Erst schaust du mal nach, wann die Adoption beantragt worden ist (du sprichst von Altverfahren). An Hand des Ergebnisses dieser Feststellung stellst du fest, nach welchen formellen Vorschriften die Adoption erfolgt ist. Dann schaust du mal, ob und welche Gebühren und Auslagen nach welchen Vorschriften du zu erheben hast.

    New2008: Bevor man hier postet, schaut man doch mal ins Gesetz.

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