Hallo zusammen,
brauche Eure Hilfe. Kann mir jemand sagen, ob Elternbeiträge (öffentlich-rechtliche Forderung?!) mit in die RSB genommen werden?
Vielen Dank
Schöne Grüße
Hallo zusammen,
brauche Eure Hilfe. Kann mir jemand sagen, ob Elternbeiträge (öffentlich-rechtliche Forderung?!) mit in die RSB genommen werden?
Vielen Dank
Schöne Grüße
was ist ein Elternbeitrag und wann ist dieser insolvenzrechtlich begründet worden ?
Es geht um die Elternbeiträge die an die Stadt gezahlt werden für z.B. Kindergarten oder Kinderbetreuung.
Die Frage stellte sich, weil der Betroffene überlegt die Insolvenz zu beantrage und dies abhängig davon machen möchte, ob die Elternbeiträge mit in die RSB genommen werden, oder nicht.
Warum sollten die nicht in die RSB kommen? Wenn rückständige Beiträge bestehen, können diese m.E. ganz normal als Insolvenzforderung aufgenommen werden.
Wir sind uns nicht ganz sicher, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt und diese ja zum Teil nicht mit in die RSB laufen
Was von der RSB ausgenommen ist, ist in § 302 InsO geregelt.
Vielen Dank Euch allen
Wir sind uns nicht ganz sicher, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt und diese ja zum Teil nicht mit in die RSB laufen
Welche ö-r Forderungen werden denn nicht von der RSB erfasst?
Welche ö-r Forderungen werden denn nicht von der RSB erfasst?
die des Finanzamts gem. Haushaltsbegleitgesetz 2013
Welche ö-r Forderungen werden denn nicht von der RSB erfasst?
die des Finanzamts gem. Haushaltsbegleitgesetz 2013
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