Noch ein kleines Problem vor dem Wochenende:
Der Vermieter macht für nach IE entstehende Mietzinsansprüche (Masseverbindlichkeiten) Vermieterpfandrecht geltend. Ich habe als IV die Sachen in Besitz und verwerte nach § 166 InsO. In Absprache mit dem Rechtspfleger wird - weil der Vermieter halt sehr viel Wind macht - der Erlös erstmal sicherheitshalber auf ein zweites Anderkonto separiert (was der Vermieter aber erstmal nicht weiss!). Nun reichen der Erlös aus der Verwertung und was ich sonst noch so erwirtschafte rechnerisch nicht zur Befriedigung der Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten aus. Ich zeige also MUZ an bzw. lasse über den bisher nicht beschiedenen Kostenstundungsantrag entscheiden.
Was passiert jetzt mit dem Ersatzabsonderungsrecht des Vermieters? Muss ich das vor allen anderen bedienen oder kann ich auf die MUZ verweisen und das Geld zur Masse ziehen?
Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende:)