Vergütung des Verfahrenspflegers

  • Wird der Verfahrenspfleger in jedem Fall, also auch bei vermögenden Betreuten, zunächst aus der Staatskasse vergütet ?
    Kann ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bei schwierigen Fällen die Vergütung auch nach RVG abrechnen ?

  • Ja + jein

    § 277 Abs. 5 FamFG. Eine Festsetzung gegen den Betroffenen gibt es nicht (Nur "im Übrigen" findet § 168 I FamFG Anwendung).

    Ein anwaltlicher Verfahrenspfleger kann grundsätzlich nicht nach dem RVG abrechnen (§ 1 II RVG).
    In den Fällen, in denen ein nichtanwaltlicher Verfahrenspfleger sich der anwaltlichen Hilfe bedienen würde (und dies auch einsichtig ist), kann auch der anwaltliche Verfahrenspfleger nach dem RVG liquidieren, was schon von zig Jahren des BVerfG entschieden hat.

    Grundsätzlich ist aber die Tätigkeit eines Verfahrenspfleger keine anwaltliche Tätigkeit.

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