Da ich selbst keine InsO-Sachen bearbeite und allenfalls noch über das Grundwissen aus dem Studium verfüge,
benötige ich hier mal kollegialen Rat der InsO-Rpfl's.
Hier der Sachverhalt:
Ein InsO-Gl. meldet seine Forderung beim InsO-Verw. entsprechend an.
InsO-Sch. ist die "X GbR". Nun teilt der InsO-Verw. per Schriftsatz mit,
dass er die Forderungsanmeldung vorläufig bestritten hat und um Über-
prüfung bittet.
Begründung: Der vorgelegte Titel weise darauf hin, das sowohl Kaufvertrag,
als auch die Zahlung aus dem Jahr 2010 resultieren, also zu einem Zeitpunkt
zu dem die X GbR bereits aufgelöst war.
Im Titel (VB) ist als Schuldnerin die X GbR aufgeführt.
In dem Kaufvertrag (als Ursprung des Schuldverhältnisses) tritt die X GbR
als Verkäuferin auf.
Worauf will der InsO-Verw. denn mit dem vorläufigen Bestreiten hinaus?
Aus Sicht des InsO-Gl.'s ist es doch egal: Er hat einen Titel gg. die X GbR
über deren Sondervermögen das InsO-Verf. eröffnet wurde und im Kaufver-
trag tritt diese GbR als Verkäufer auf.
(Wenn die X GbR vor Abschluss des Kaufvertrages bereits erloschen war,
dann hätte sie doch gar nicht mehr im Rahmen des Kaufvertrages als Ver-
käufer auftreten dürfen...)
Wie schätzt ihr den Sachverhalten ein?