Heiratsurkunden erforderlich?

  • Hallo,

    bisher kenne ich es so, dass die Erben im Erbscheinsverfahren nach gesetzlicher Erbfolge, wenn sie geheiratet haben auch als Nachweis ihre Heiratsurkunde vorlegen mussten (z.B. Kinder werden Erben und die Tochter hat geheiratet).
    Für mich war bisher logisch, dass die Heiraturkunde vorliegen muss, als Nachweis der Namensänderung.

    Jetzt habe ich einen spitzfindigen Antragsstellervertreter der meint, dass nur Heiraturkunden vorgelegt werden müssen, wenn das Erbrecht auf der Heirat beruht, er möchte also keine Heiratsurkunden vorlegen!

    Ich habe bisher in der Kommentierung nichts gefunden, dass meine Meinung stützt, aber auch noch nichts wirklich gegenteiliges.

    Ich wäre der Meinung, wenn die Namensänderung nicht nachgewiesen ist, dann darf ich auch die Frauen nur mit ihrem Geburtsnamen in den Erbschein aufnehmen, im Erbscheinsantrag stehen aber alle mit ihrem neuen Namen und dann geborene Soundso! Somit wäre nach meiner Meinung der Erbscheinsantrag unrichtig und zu berichtigen!

    Könnt ihr mir weiter helfen?

    Einmal editiert, zuletzt von Jenny (20. März 2012 um 10:57) aus folgendem Grund: noch was ergänzt

  • im Studium hat man es uns so beigebracht wie Du es kennst.

    dennoch laut Palandt, Rd. 7 zu § 2356 BGB bestätigt sich die Ansicht Deines Rechtsanwalts, so dass ich in der Praxis auch andere Nachweise akzeptiere (z.B. den Personalausweis) oder die Sache so durchgehen lasse.

  • Die Stelle im Palandt habe ich mittlerweile auch gefunden, aber der hat manchmal eben komische Ansichten :oops:
    Ich habe aber nirgendswoanders was dazu gefunden!
    Also lässt du dir eine Kopie des Personalausweises vorlegen, aber auch nicht immer sondern nach Gefühl oder woran machst du das fest?

  • Entscheidend ist, dass die HU einer Erbin (es sei denn sie ist als Ehefrau die Erbin geworden) nichts über ihr Verwandtschaftsverhältnis bzw. ihr Erbrecht zum Erben aussagt. Insoweit schreibt § 2356 BGB in Verbindung mit § 2354 BGB auch folgerichtig vor, dass nur Abstammungsnachweise und Todesnachweise vorzulegen sind. Von Heiratseinträgen ist da nie die Rede.

    Und nochwas: Was macht´s denn aus, wenn eine Erbin 1 Tag nach Erbscheinserteilung die Ehe schließt und einen anderen Namen hat? Nichts.

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  • Also ich lasse mir die Namensänderung in Folge heirat nicht extra nachweisen. Nur die erbrechtlichen Urkunden müssen vorliegen.

    In deinem Fall also die Abstammungsurkunde der Frau neben den anderen Urkunden. Solange sich aus der ergibt, dass z.B. Lieschen Müller, geboren am 01.01.1951 die Tochter von Paul Müller war reicht das aus. Ob Lieschen jetzte Meier oder Bratzke heißt muss ich mir nich nachweisen lassen.

  • Hmmm....

    Dann steht in eurem Erbschein aber trotzdem Lieschen Müller geb. Meier, oder steht dann im Erbschein nur Lieschen Meier?

  • Lieschen Müller, geb. Meier, geb. am 01.01.1967.
    Lieschen Meier heißt sie ja nicht mehr. Und wenn sie trotz alle dem Lieschen Meier-Müller heißt hat sie halt ein Problem bei der Bank weil dann ihr Ausweis nicht mit dem Erbschein übereinstimmt.

    Ich habe mir übrigens deshalb auch nie eine HU zeigen lassen. (Nur bei gemeinschaftlichem handschriftlichem Testament, hat aber mit dem Fall nix zu tun)

  • Ich lasse mir nur für den Nachweis des Namenswechsels aufgrund Eheschließung eines Erbens auch keine Heiratsurkunde vorlegen. Nur die Erbberechtigung muss mit der HU nachgewiesen werden, nicht der neue Name.

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  • Danke ihr Lieben,

    ich kannte es bisher immer nur so, dass die Heiratsurkunde mit vorgelegt wurde und da hat auch nie jemand rumgemurrt,
    deshalb war ich jetzt etwas skeptisch!

    Dankeschön!!!

  • Wir (mein Arbeitgeber :) beschaffen in der Regel auch die HUs, weil´s einfach "stimmiger" ist.....aber dennoch gibt es m.E. keine rechtliche Handhabe, dass das NLG die Vorlage dieser Urkunden verlangen könnte.

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  • Ich lass mir die Namensänderung aufgrund Eheschließung immer nachweisen, das muss aber - da es kein Nachweis des Erbrechts ist, s. Vorposter - keine Urkunde sein. Mir reicht auch eine Kopie des Ausweises oder der Hu oder der Bescheinigung über die Namensänderung. Ich habe schon öfter die Erfahrung gemacht, dass die antragstellenden Miterben nicht so genau wissen, ob und in welcher Reihenfolge ein Doppelname geführt wird oder wie genau der neue Ehename sich schreibt - und leider melden sich einige Miterben nicht innerhalb der Anhörungsfrist, dass ihr Name im Antrag falsch geschrieben wurde, sondern erst danach. Hatte bisher auch noch nie Beschwerden deswegen.

  • Machen kann man alles....aber vorgeschrieben ist es eben nicht :D

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