Genehmigung erforderlich?

  • Hallo,

    der Antrag des Betreuers lautet folgendermaßen:

    "Es möge mir genehmigt werden, eine jetzt anteilig "endfällige" werdende Hypothekenschuld bei der A-Bank in Höhe von 60.000 € (zum 31.03.2012) an dem gemeinsamen Haus der Eheleute X und Y "variabel" zu stellen, wobei die Lasten der monatlichen Raten von der getrennt lebenden Noch-Ehefrau Y zu tragen wären.

    Begründung:
    Gemeinsam wurde von den Eheleuten finanziert und es wurden Bausparverträge, die auch nur auf den Namen meines Betreuten lauten abgetreten zur Hypothekenfinanzierung. Die wären nun in o.g. Höhe fällig. Das Grundstück sei laut Gutachterausschuss mehr wert als die darauf lastenden Hypotheken sodass nach der Scheidung und einem eventuellen Verkauf des Hauses ein positiver Betrag zu erwarten wäre. Die Entlassung aus der gesamten Schuldhaft dürfte vor dem Hausverkauf ohnehin nicht möglich sein."

    Das Haus gehört den Ehegatten zu je 1/2 und X ist der Betreute.

    Ist das so genehmigungsfähig und wenn ja nach welcher Vorschrift (§ 1812 BGB?)?

  • Mit dem Begriff "variabel stellen" kann ich nichts anfangen. Da würde ich mich erst mal schlau machen.
    Jedenfalls ist ein relevante Änderung der Hypothekenkonditionen genehmigungspflichtig.
    Bei einem Bausparvertrag wird ein Teil aus dem angesparten Guthaben gezahlt, ein Teil als Darlehen gewährt. Da sind wir bei § 1822 Ziffer 8 BGB.

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