BAG: mehr Urlaub für die Jüngeren


  • Na ja, ich weiss nicht, ob ich das so gut finden soll. :gruebel:
    Denn was macht der Dienstherr? Der legt einfach den Urlaub einheitlich auf 26 Tage fest und hat den Vorgaben des Gerichts Genüge getan. Und da er das bei den Angestellten nicht kann, macht er es bei den Beamten. Ich traue den Britzeln mittlerweile alles zu.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Jeder tariflich festgelegte Urlabstag, der über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinausgeht, ist Verhandlungssache zwischen den Tarifparteien. Daher ist leider nicht sicher, ob es künftig bei 30 Urlaubstagen für alle Beschäftigten bleibt. Im schlimmsten Fall wird es für alle weniger. Außerdem werden die Merkosten für mehr Urlaub für die Jüngeren natürlich in den laufenden Verhandlungen für Bund und Kommunen und später auch in denen der Länder als Argument der Arbeitgeberseite herangezogen werden, warum keinerlei Spielraum für Lohnerhöhungen da sei. Insoweit weis ich nicht, ob das Urteil auf lange Sicht so positiv ist.:gruebel:

  • Es mag sicher Bereiche geben (z.B. im Schichtdienst), wo das Mehr an Urlaub Kosten verursacht. Aber wer von Euch glaubt, dass Euer Dienstherr bei Euch am Gericht durch die paar Tage Urlaub Mehrkosten hat. Die werden allenfalls fiktiv ermittelt um als Druckmittel für die Tarifverhandlungen zu dienen.

    Das war doch das Gleiche bei der Verringerung der Arbeitszeit, die uns unter dem Strich 2,3 % weniger Lohnerhöhung je Stunde gebracht hat. Wer hatte dadurch weniger Arbeit???? Und dann ist die Arbeitszeit ganz einfach wieder erhöht worden und die 3.45 % (für 1,5 Stunden Arbeitszeitverkürzung je Woche) waren futsch.

  • Daher finde ich es witzig, wenn Verdi-Forderungen abgebügelt werden, weil das ja wohl übermäßig sei. Dabei wird übersehen, dass wir die letzten 10 Jahr (mit wir meine ich so ziemlich alle, die im Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen) Reallohnverlust hatten durch die Inflation.

  • Daher finde ich es witzig, wenn Verdi-Forderungen abgebügelt werden, weil das ja wohl übermäßig sei. Dabei wird übersehen, dass wir die letzten 10 Jahr (mit wir meine ich so ziemlich alle, die im Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen) Reallohnverlust hatten durch die Inflation.

    Und die Entgelte der Beschäftigten und besonders die Bezüge der Beamten hinken der allgemeinen Lohnentwicklung noch mehr hinterher.

  • Die Entscheidung des BAG zum Urlaub ist vor dem Hintergrund der schon ergangenen, gleichlautenden Rspr. zu den Gehaltsstufen nur konsequent. Beides folgt letztlich aus dem AGG. Dieses gilt nach richtiger Auffassung auch für Beamte (a. A.: die Bundesbeamtengesetze seien leges speciales zum AGG). Dennoch ist auch bei Anwendung des AGG auf Beamte str., ob sich die BAG-Rspr. 1: 1 auf Beamtenverhältnisse transponieren lässt (m. E. in diesem Punkt: ja). Das ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten. Dazu gibt's einen Thread hier im Forum mit einem längeren Beitrag von mir. Die Frage muss noch hoch bis zum BVerwG und vermutlich EuGH.

  • Jeder tariflich festgelegte Urlabstag, der über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinausgeht, ist Verhandlungssache zwischen den Tarifparteien. Daher ist leider nicht sicher, ob es künftig bei 30 Urlaubstagen für alle Beschäftigten bleibt. Im schlimmsten Fall wird es für alle weniger. Außerdem werden die Merkosten für mehr Urlaub für die Jüngeren natürlich in den laufenden Verhandlungen für Bund und Kommunen und später auch in denen der Länder als Argument der Arbeitgeberseite herangezogen werden, warum keinerlei Spielraum für Lohnerhöhungen da sei. Insoweit weis ich nicht, ob das Urteil auf lange Sicht so positiv ist.:gruebel:

    Genau so wird es (leider) kommen. Das Urteil kommt diesbezüglich zur Unzeit und ist ein veritables Druckmittel für die öffentl. Arbeitgeber in den lfd. Tarifverhandlungen.

  • Vielleicht einigt man sich ja auf 28 Tage für alle. Die jüngeren hätten Gerechtigkeit, der Arbeitgeber was gespart, die älteren halt Pech. Folglich 2 Gewinner, 1 Verlierer - unterm Strich daher toll;)

    Mal ehrlich, viel erwarten kann man sich da nicht. In Anbetracht der Haushaltsmiseren muss der öffentliche Dienst ja immer weiter Sparopfer erbingen, da ist das doch eine Steilvorlage für die Arbeitgeber/Dienstherrn zum Sparen. Also ich galube nicht, dass die Urlaubstage einheitlich auf 30 festgelegt werden. Sei es für Angestellte oder Beamte. Eher wird nach unten nivelliert.

    Auf der anderen Seite wäre es kein großes Opfer für die Arbeitgeber/Dienstherrn. Es gibt ja kaum jüngere Beschäftigte, wir vergreisen ja immer mehr. Da ist der Personenkreis der möglichen Profiteure überschaubar. Außerdem ist es ja egal, ob wir die Arbeit trotz 26 Tagen oder trotz 30 Tagen durchwürgen...

  • Ich glaube doch, weil es für die meisten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst keine zusätzlcihen Kosten verursacht und andererseits ein Druckmittel ist 5 Punkte hinter dem Komma bei der Tariferhöhung einzusparen. Sollen die Gewerkschaften sich darauf einlassen dass die älteren Arbeitnehmer weniger Urlaub bekommen, dann haben sie wieder mal ein Problem. Nachdem das mit dem Leisungsentgelt in die Hose gegangen ist, wofür die Familienzuschläge geopfert wurden, dürfte die Akzeptanz der Beschäftigten an solchen Tarifabschlüssen nahe null sein.

  • Und als nächstes kommt dann, dass die Besoldung nach (Dienst-) Altersstufen ebenfalls gegen das AGG verstößt. Aber da habe ich meine Bedenken, weil es ja im Gegensatz zu dem früher geltenden BAT Dienstalter heißt.

    Die Entscheidung des BAG zum Urlaub ist vor dem Hintergrund der schon ergangenen, gleichlautenden Rspr. zu den Gehaltsstufen nur konsequent. Beides folgt letztlich aus dem AGG. Dieses gilt nach richtiger Auffassung auch für Beamte (a. A.: die Bundesbeamtengesetze seien leges speciales zum AGG). Dennoch ist auch bei Anwendung des AGG auf Beamte str., ob sich die BAG-Rspr. 1: 1 auf Beamtenverhältnisse transponieren lässt (m. E. in diesem Punkt: ja). Das ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten. Dazu gibt's einen Thread hier im Forum mit einem längeren Beitrag von mir. Die Frage muss noch hoch bis zum BVerwG und vermutlich EuGH.


    Siehe dazu auch dieses Thema, auf das Valerianus ja schon hinwies:

    Diskriminierende Besoldung: VdR rät zum Widerspruch gegen Besoldung

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Diese Mitteilung steht heute auf unserer OLG Seite:

    "... Der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Staffelung der
    Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters könne
    nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters
    diskriminierten Beschäftigen in der Art und Weise „nach oben“ angepasst
    wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage
    beträgt....

    ... Nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa
    beabsichtigt das Finanzministerium, zeitnah Durchführungshinweise
    zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom
    20. März 2012 herauszugeben. Bis dahin sollen Urlaubsanträge von Beschäftigten,
    die sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom
    20. März 2012 berufen, zurückgestellt werden...."

    Na dann schauen wir mal was dabei rauskommt.:)

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Interessant ist es für die, die ihren Urlaub 2011 bisher noch nicht nehmen konnten und auch noch nicht mussten. Wenn die entsprechende Landesregelung es zulässt, dann dürfte das so sein, dass der Anspruch auch noch für 2011 besteht.

  • Hier wurde von einer Gewerkschaft ein Aufruf weitergeleitet, wonach man jetzt schleunigst seinen "Mehrurlaub" geltend machen sollte.
    Ich kann dem aber nicht entnehmen, ob das jetzt nur für die hiesigen Tarifbeschäftigten gelten soll oder auch für die Beamten. Und an wen ich die Geltendmachung des Urlaubs richten müsste.

    Hat hier zufällig jemand Ahnung?


  • Ich kann dem aber nicht entnehmen, ob das jetzt nur für die hiesigen Tarifbeschäftigten gelten soll oder auch für die Beamten.

    Hat hier zufällig jemand Ahnung?

    Eigentlich ist die Entscheidung ja nur ergangen hinsichtlich der Angestellten der Kommunen und des Bundes. Da in § 26 TV-L aber eine identische Regelung eingebaut ist, wird das wohl auf die Angestellten der Länder übertragen werden.

    Für die Beamten kann ich für Sachsen sagen, daß das OLG ein Schreiben an das Innenministerium vorbereitet mit dem Ziel, auch eine Anpassung § 2 SächsUrlVO zu erreichen. Ob sich da jemals was tut :nixweiss:

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Die Anpassung nach oben ist aber nur - wenngleich massenhaft - eine jeweils individuelle Beseitigung der Diskriminierung auf der Basis der bisher geltenden, aber AGG-widrigen Tarifnorm. DARAUF bezieht sich der oben erwähnte Aushang des OLG, denn das BAG gibt diese Rechtsfolge vor. KÜNFTIGE AGG-gemäße Verschlechterungen durch neu ausgehandelte Tarifnormen bleiben möglich.

  • Was mich wundert ist, dass das BAG hier eine Tarifvertragsnorm für nicht vereinbar mit dem AGG erklärt. Immerhin ist der TVÖD wie der TV-L ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das heißt, beide Vertragsparteien waren sich über die unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter einig, durften dies aber offensichtlich nicht. Für das Beamtenrecht hätte ich mir das schon eher vorstellen können. Hier ist der einzelne Beamte den Gesetzen und Verordnungen ausgesetzt. Insofern bin ich schon mal auf die Begründung des Urteils gespannt.
    Im Übrigen wird die Erhöhung des Urlaubsanspruches sehr wohl auch monetäre Auswirkungen haben. Die Zahl der Urlaubstage hat Einfluss auf die sogenannte Jahresarbeitszeit und diese wiederum ist Divisor bei der Berechnung des Personalbedarfs. Wenn also die Jahresarbeitszeit sinkt, erhöht sich der Personalbedarf. Auch wenn dieser nicht gleich 1 zu 1 umgesetzt wird, so wird es sich über die Jahre hinweg auswirken.

  • Die Anpassung nach oben ist aber nur - wenngleich massenhaft - eine jeweils individuelle Beseitigung der Diskriminierung auf der Basis der bisher geltenden, aber AGG-widrigen Tarifnorm. DARAUF bezieht sich der oben erwähnte Aushang des OLG, denn das BAG gibt diese Rechtsfolge vor. KÜNFTIGE AGG-gemäße Verschlechterungen durch neu ausgehandelte Tarifnormen bleiben möglich.


    Und eine eventuelle Anpassung auch im Beamtenbereich dürfte zumindest in Sachsen die Bestrebungen, den Urlaub um 5 Tage zu kürzen forcieren.

  • Ich denke auch, dass zumindest in Sachsen jetzt endgültig der Weg frei ist für die -zum Jahreswechsel kursierende, aber vehement bestrittene - Absicht, die Urlaubstage der Beamten um 5 zu kürzen und die Arbeitszeit auf 42 h zu erhöhen. Ich beantragte dann Heimarbeit :)

    Wenn man das alles mal zusammennimmt, was der Dienstherr uns so antut bzw. so vorhat, bekommt man schon Zweifel, ob man den richtigen Arbeitgeber gewählt hat. Man ist dem Ganzen so ausgeliefert. Da bleibt wirklich nur noch der Weg in die innere Kündigung und Dienst nach Vorschrift. Leider sind viele Kollegen so nicht gepolt und machen ihre Arbeit trotzdem super (ich gehöre leider auch zu denjenigen, die immer noch ja schreien, wenn Arbeit verteilt wird)... so dass der Dienstherr trotz aller Schikanen erreicht was er will.

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