Aufwandspauschale aus Staatskasse ?

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Die Betreute hatte laut des letzten Berichts ein Vermögen von 3100 EUR.

    Nun haben die beiden ehrenamtlichen Betreuer jeweils einen Antrag auf Auszahlung der pauschalen Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gestellt.

    Könnte nicht eine Pauschale aus dem Vermögen der Betreuten entnommen werden oder würdet ihr hier zweimal 323 EUR aus der Staatskasse bezahlen ?

  • Zunächst ist das Vermögen einzusetzen.

    Sind es gleichberechtigte Betreuer? Haben also beide überhaupt den vollen Anspruch?

    Ggfs. würde ich beide Pauschalen auszahlen und bis € 2.600,00 das Vermögen gem. BGB § 1836e "schröpfen".
    Ist vllt. nicht unbedingt der sauberste Weg, aber einfacher als die Betreuer anzuschreiben.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Hast Du denn bei den 3.100 € bereits das monatliche Einkommen berücksichtigt? Wenn nicht, hast Du dies erst einmal von den 3.100,00 € abzuziehen. Kann dann immer noch eine Pauschale komplett aus dem Vermögen gezahlt werden, würde ich eine gegen das Vermögen festsetzen und eine aus der Staatskasse zahlen.

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