Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Die Betreute hatte laut des letzten Berichts ein Vermögen von 3100 EUR.
Nun haben die beiden ehrenamtlichen Betreuer jeweils einen Antrag auf Auszahlung der pauschalen Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gestellt.
Könnte nicht eine Pauschale aus dem Vermögen der Betreuten entnommen werden oder würdet ihr hier zweimal 323 EUR aus der Staatskasse bezahlen ?