Hallo,
der Betreuer hat Kontovollmacht für das Girokonto des Betroffenen. Das Konto ist damit von der Betreuung ausgenommen. Nun verfügt die Betreute aber noch über erhebliches Sparvermögen. Insoweit besteht keine Kontovollmacht. Ordne ich RL nur für die Sparkonten an ?