Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt u.a. einen Zuschlag von 5% für die Bearbeitung von Absonderungsrechten und begründet dies u.a. "für die vorgenommenen Tätigkeiten zur Sicherung der Nutzung der Leasinggegenstände während der Betriebsfortführung".
Dabei wurde von verschiedenen Gesellschaften Gegenstände geleast. Die geleasten Pkw´s wurden allerdings durch mich bereits bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage berücksichtigt und einbezogen.
Der Verwalter spricht bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage lediglich von Aussonderungsrechten iHv 5.200,00 EUR, welche keinen Wertansatz bei der Berechnungsgrundlage fanden und über den Erhöhungsfaktor (s.o.) berücksichtigt werden.
Kann er da jetzt trotzdem nochmal für den gesamten Berechnungswert 5% ansetzen?
Sorry für meine Unwissenheit. Ist leider meine erste Vergütungsberechnung dieser Art.