726 Abs. II ZPO - Qualifizierte Klausel?

  • Ich habe folgenden Vergleich:

    1. Der Beklagte genehmigt den vorbehaltlich seiner nachträglichen Genehmigung vom Gericht vollständig verlesenen Notarvertrag vom ...
    2. Die Parteien kommen überein, dass dem Beklagten eine Räumungsfrist bis ... zum eingeräumt wird.
    3. Darüber hinaus hat die ... Geldzahlungsleistung über 15.000 EUR innerhalb der Frist ... seitens des Klägers an den Beklagten zu erfolgen.
    4. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.


    Das ( "3. Darüber hinaus ..." ) ist doch keine bedingte Leistung?! :gruebel:

    Im Übrigen: "... genehmigt den vorbehaltlich seiner nachträglichen Genehmigung ..." :gruebel:

    Also: vollstreckungsfähiger Inhalt? qualifizierte Klausel?
    Ich denke: eher nicht.

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