Ich habe folgenden Vergleich:
- Der Beklagte genehmigt den vorbehaltlich seiner nachträglichen Genehmigung vom Gericht vollständig verlesenen Notarvertrag vom ...
- Die Parteien kommen überein, dass dem Beklagten eine Räumungsfrist bis ... zum eingeräumt wird.
- Darüber hinaus hat die ... Geldzahlungsleistung über 15.000 EUR innerhalb der Frist ... seitens des Klägers an den Beklagten zu erfolgen.
- Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Das ( "3. Darüber hinaus ..." ) ist doch keine bedingte Leistung?!
Im Übrigen: "... genehmigt den vorbehaltlich seiner nachträglichen Genehmigung ..."
Also: vollstreckungsfähiger Inhalt? qualifizierte Klausel?
Ich denke: eher nicht.