Hallo,
der Notar hat gerade folgendes Problem festgestellt:
In der TE wurde Sondereigentum an jeweils einer Wohnung und einem Kellerraum begründet und zur Eintragung bewilligt. Das Sondereigentum an dem Kellerraum wurde aber in sämtlichen Wohnungsgrundbüchern nie eingetragen. Nun möchte der Notar, dass ich ganz praktisch verfahre und die "nicht verbrauchte Bewilligung" nunmehr vollziehe und das Sondereigentum an den Kellerräumen eintrage (Berichtigung von Amts wegen).
M. E. ist aber das Sondereigentum nicht entstanden (wegen fehlender Eintragung, § 4 WEG), vielmehr besteht doch derzeit an allen Kellerräumen Gemeinschaftseigentum und zur Begründung des Sondereigentums bedarf es doch nun wieder der Erklärung sämtlicher Wohnungseigentümer (+ Eintragung im GB), oder? Der teilende Eigentümer ist zwischenzeitlich nicht mehr ET, es sind alle MEAe bereits verkauft worden.
Wie seht ihr das? Würdet ihr auch einfach von Amts wegen nachtragen oder die Erklärung aller Wohnungseigentümer einholen?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!