Testamentseröffnung Australien

  • Ich gebe zu mit dem Fall hab ich auch zu tun, es scheint widersinnig das Testament mit so viel Aufwand zu beschaffen und ich befürchte die Kosten werden die Erben nicht erfreuen,
    zumal ich alles übersetzen lassen muss, Urkunden etc.

  • Das Original werdet ihr nie bekommen, aber wohl eine gerichtsbeglaubigte Kopie.

    P.S.
    Baden-Württemberg liegt zwar im Süden, wird aber weder als Deutsch-Südwest Australien noch als Tasmanisch-Württemberg bezeichnet. Und eine eigene Zeitzone gibt es auch nicht...wenngleich die Uhren hier ggf. etwas anders laufen :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Und wenn ich keine beglaubigte Kopie erhalte, dann eröffne ich eben die einfache Kopie. Die körperliche Existenz des Testaments ist ja unstreitig. Die Wertung erfolgt im Erbscheinverfahren.

    Und was die Aussis machen ist mir dann mehr als egal. Ich muss die dort für erforderlich erachteten Unterlagen nicht auf die andere Erdhalbkugel schicken.

  • Nach zutreffender Ansicht sind auch unbeglaubigte Testamentskopien anstelle des nicht auffindbaren oder nicht beschaffbaren Originals zu eröffnen (Keidel/Zimmermann § 348 Rn. 15; Herzfelder in Anm. zu KG NJW 1919, 586).

    Ob aufgrund eines solchen Testaments auch ein Erbschein erteilt werden kann, ist eine ganz andere Frage, die im Erbscheinsverfahren - ggf. durch Beweisaufnahme - zu klären ist.

  • Würde es deiner Meinung nach genügen dass die Australier mir bestätigen, dass das dort in Verwahrung befindliche Testament dieses ist, welches ich in Kopie habe und es dort keine weiteren TES gibt?

    Das haben sie nämlich nach einem Jahr getan, zu mehr sind sie nicht bereit, da ich eben nicht versichern kann, dass es in Tasmanien kein Vermögen gibt. Im Gegenteil, dort liegt auf der Bank nach den Unterlagen des EL sehr sehr viel.

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