Hallo,
seit einigen Wochen bearbeite ich Betreuungssachen (zuvor Insolvenzen), jetzt wage ich mich an umfangreiche Rechnungslegungen und habe konkret folgenden Fall:
Betreute ist Eigentümerin dreier Immobilien, wohnt selbst im Heim.
Eine Immobilie ist an eine Mietpartei vermietete, für die zweite wird Erbpacht vereinnahmt, die dritte Immobilie (Betreute ist hier Mitgeigentümerin zu 1/2) ist ein Mehrfamilienhaus und demzufolge an mehrere Mietparteien (ich glaube drei oder vier) vermietet; die Schwester der Betreuten ist hier die weitere Miteigentümerin und gleichzeitig Betreuerin u.a. für die Vermögenssorge.
Nach erster Durchsicht der Rechnungslegung gehen an Einnahmen auf das einzige Girokonto offenbar nur Miet/Erbpachteinnahmen; die Leistungen der Pflegeversicherung werden direkt an das Heim entrichtet, die monatliche DIfferenz zu den Heimkosten wird von der Betreuten über deren Girokonto gezahlt.
Sparguthaben ist ansonsten nicht vorhanden, das Girokonto weist zzt. einen höhren Guthabensbetrag aus (von dem sicher ein Teil jetzt verzinslich anzulegen wäre, aber das ist hier Nebensache..).
Die Betreuerin hat eine Rechnungslegung eingereicht, welcher - neben den Belegen- eine mit Schreibmaschine verfasste Auflistung beiliegt. Darin sind chronologisch alle Buchungen, die über das einzig vorhandene Girokonto gelaufen sind, wiedergegeben.
Genügt das als Rechnungslegung?
Mein Problem ist, dass ich im Grunde genommen gar nicht den Überblick habe, welche Rechnungen oder Geldeingänge zu welcher Immobilie gehören, wo Überschüsse oder Verluste erwirtschaftet wurden und ob gerade bei der Immobilie, die beiden Schwestern gehört, die Kosten korrekt untereinander verrechnet wurden.
Ich müsste mich mühsahm durchwursteln...
Welche Anforderungen könnten in so einem Fall an die Rechnungslegung gestellt werden?
Schon mal vorab Danke fürs feedback...:):):)