Unterscheidbarkeit von Vereinen

  • Mir liegt die Neuanmeldung eines Vereins vor.

    In unserem Register ist bereits ein Verein mit einem ähnlichen Namen in derselben Stadt eingetragen. Die beiden Vereine unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Jahreszahl (Bsp.: Hallo 2011 Musterstadt e.V. und Hallo 09 Musterstadt e.V.).

    Ich bin der Ansicht, dass die Vereine sich nicht deutlich voneinander unterscheiden. Wie seht ihr das?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Auf den ersten Blick wirken die Namen nicht genügend unterschiedlich. Andererseits lässt man im HRB beispielsweise ja auch die Firmierungen "XY 1 GmbH", "XY 2 GmbH" usw. zu. Dort genügt auch eine einzelne Zahl zur Unterscheidung der Firma. Von daher würde ich eher dazu tendieren den Namen des Vereins zu akzeptieren.

  • Kommt man da evtl. über die "Firmenwahrheit" heran oder stimmen die Jahreszahlen tatsächlich mit den Gründungsdatum überein. Mit gefällt ehrlich gesagt die einzige Unterscheidbarkeit durch die eher unauffällige Jahreszahl nicht.
    In einem vergleichbaren Fall, den ich heute nicht mehr parat habe, hat sich ein abgespaltener Verein auch bis auf solch eine Kleinigkeit wie der Erstverein genannt. Damals war das wohl auch (gehässige) Absicht, um dem anderen Verein durch Abwerben von Mitgliedern Schaden zuzufügen. Die Eintragung ist damals abgelehnt worden bzw. musste der Vereinsname geändert werden. Heute ist man mit der Namensbezeichnung wohl großzügiger geworden.

  • Ich habe mir heute die andere Vereinsakte beigezogen. Der andere Verein hat die gleiche Satzung (Ich weiß, dass es darauf nicht ankommt, spricht aber dafür, dass die Vereine irgendwie in enger Beziehung stehen). Ich habe mal beanstandet. Mal sehen, wie die Reaktion aussieht.

  • Gibt es mittlerweile neue oder weitere Meinungen?

    Damals wurde die Anmeldung zurückgenommen.

    Habe nun wieder einen ähnlichen Fall. Bereits eingetragen ist der Verein Hallo Musterstadt 2014 e.V., nun wird der Verein Hallo Musterstadt e.V. zur Eintragung angemeldet. Ich habe immer noch Bedenken wegen der Unterscheidbarkeit.

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Ja, die hätte ich auch immer noch. Maßstab sind die angesprochenen Verkehrskreise. Ist für diesen Personenkreis eine Verwechslung ausgeschlossen oder soll auch hier der neue Verein Mitglieder abwerben? Bei Firmen mit durchgehender Nummerierung ist da eben ein anderer Maßstab anzulegen, wie z. B. bei Sportvereinen oder würdest Du einen Hannover 97 e.V. eintragen?

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Wie #6. :daumenrau
    Es wird dem Verein ja wohl möglich sein, sich durch EINDEUTIGE Unterscheidungen vom anderen abzugrenzen.

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