Hallo.
Ich bin erst seit kurzem in der M-Abteilung und daher noch nicht bei allen Angelegenheiten ganz sattelfest.
Daher meine Frage:
Berichtigt ihr die Anschrift des Drittschuldners im PfÜB ohne jeglichen Antrag?
Bei meinem Gericht läuft bisher so, dass ein Gl. einen PfÜB-Antrag bzgl. der angeblichen Forderung gegen die A-Bank in der A-Straße in A-Stadt stellt.
Wenn dann gerichtsbekannt ist, dass sich die z. B. die Pfändungsabteilung der A-Bank in der Z-Straße oder der Z-Stadt befindet wird von selbst, ohne weitere Nachfrage der Antrag berichtigt und ggf. unter der Z-Anschrift zugestellt.
Nun widerspricht das meinem Empfinden von der Neutralität des Gerichts zwischen Gläubiger und Schuldner, da wir den Gläubiger eindeutig bevorteilen.
Wenn der übrige PfÜB-Antrag in Ordnung ist interessiert mich die Bezeichnung des Drittschuldners eigentlich überhaupt nicht. Denn es wird schließlich die "angebliche" Forderung gepfändet.
Und wenn ich einige Banken als Drittschuldner berichtige müsste ich wegen der Gleichbehandlung zu allen Drittschuldnern prüfen, ob deren Anschriften korrekt sind und wer ggf. seien Pfändungsabteilung ausgegliedert hat. Und das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein.
Oder wie seht ihr das???