Hallo zusammen,
ich habe gerade zum ersten Mal die RL bei einer sehr vermögenden Betreuten zu prüfen (3 Mio).
Ehrenamtliche Betreuerin ist die Schwester. Sie lebt in München. Die Betroffene wohnt in Berlin; ebenso der Sohn der Betreuerin.
Die Betreuerin besuchte die Betreute 6x im vergangenen Jahr und veranschlagt für die Besuche von München nach Berlin Flugkosten, Übernachtung (Hotel), Verpflegung und Taxikosten. Belegt werden sämtliche Auslagen und daran sehe ich, dass sie wirklich jeden einzelnen Kaffee etc. als Auslage abrechnet.
Ausgehend davon, dass die Betreuerin auch zu Hause Verpflegung zu sich hätte nehmen müssen, bin ich etwas ungehalten, ihr die Auslagen vollständig zuzugestehen. Flug- und Hotelkosten sehe ich nicht so eng, aber die Verpflegung und Taxikosten bereiten mir Kopfzerbrechen:
Zumal aus den Rechnungen hervorgeht, dass bestimmt 2 Personen an jedem Kaffeetrinken, Essengehen (2 Hauptgerichte, 6 Getränke) teilgenommen haben. Die 2. Person könnte die Betroffene oder der Sohn der Betreuerin, der zufällig auch in Berlin wohnt, sein.
Und muss denn jeder Weg mit dem Taxi gefahren werden? Gerade in Berlin sind doch überall öffentliche Verkehrsmittel vorhanden. Eine Fahrt vom Flughafen zum Hotel schlägt jeweils mit über 30,- € zu Buche.
Insgesamt werden für Verpflegung und Taxi für das letzte Betreuungsjahr gute 1.000,- € (ohne Flug- und Hotelkosten!) geltend gemacht.
Ich habe Bedenken gegen die Höhe. Bin ich zu geizig? Mein Vorgänger hat alles gewährt und noch zusätzlich 1.500,- € Vergütung jährlich festgesetzt, weil die Vermögensverwaltung (diverse Wertpapiere und Beteiligungen) übermässig aufwändig ist.
Update:
Benzinkosten für Fahrten zum Flughafen München werden ebenfalls veranschlagt (130,- €). Ich tendiere dazu auf die Kilometerpauschale zu verweisen ... oder kann man Benzinkosten auch geltend machen?