Eigenanteil bei Rechtsschmuhversicherung

  • Kann PKH hinsichtlich des Eigenanteils von € 150,00 bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bewilligt werden ?

    Irgendwie war mir, als ginge das nicht, finde aber nix dazu.

  • Habe mich damit noch nie beschäftigen müssen aber ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ich da mal irgendwo was gelesen habe, dass das wohl gehen soll.

    Das wurde irgendwie konstuiert. War sehr theoretisch und da ich damit nie zu tun hatte, hab ich's schnell wieder verdrängt.

    Ulf

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  • Als Rüpfl mach ich mir über sonne Fragen nur Gedanken in Zwangsvollstreckungssachen. Da sind die Kosten aber meist deutlich geringer, so dass dem Gl zugemutet werden kann, diese selbst zu tragen.

  • Habe ein bißchen suchen müssen: es geht. Siehe Bundessozialgericht vom 14.6.2006 B 7b AS 22/06 B(juris). Auch aus dem Zöller (§ 115 RNr. 61) kann man das rauslesen. Bei uns am Gericht ist das auch gängige Praxis.

  • Ich muss die Sache wieder aufrufen. Nachdem PKH insgesamt bewilligt wurde und auch ausgezahlt wurde wird die PKH wegen der Rechtsschutzversicherung auf den Eigenanteil beschränkt. Die PKH-Partei obsiegt. Jetzt geht es um den Übergang. Dem Unterlegenen könnte es ja egal sein, an wen er die Kosten des Gegners bezahlt - einen Teil an die Staatskasse, den Rest an die Rechtsschutzversicherung oder alles an die Staatskasse. Wie komm ich da jetzt raus?

  • Na, aber der Landeskasse dürfte dat :teufel: nicht egal sein:

    Ich würde die Akte dem Bez-Rev vorlegen, damit der gegen die Festsetzung der PKH-Vergütung Erinnerung einlegt.

    Dann würde ich unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung neu festsetzen, vom RA zurückfordern und den Übergangsanspruch feststellen.

    Dann kann der Kläger sind den Eigenanteil noch festsetzen lassen.

    Ok, hört sich sehr umständlich an, aber bei mir sind haushaltsrechtlich der PKH-Ausgabetitel und der Einnahmetitel unterschiedlich und wer würde schon wollen, dat wegen ihm der Landeshaushalt am Ende nicht die wahren Verhältnisse wieder gibt ?

  • Gibt es da für den Bezi ne Rechtsmittelfrist? Die erste PKH-Auszahlung ist schon etwas länger her. (der RA beantragt gern sofort jede entstandene Gebühr)

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