Guten Tag,
in einer sehr umfangsreichen, ehrenamtl. Betreuung, in welcher stets nach konkretem Aufwand abgerechnet wurde (jährlich ca. 4.000,-€), hatte der Betreuer vor ca. 4 Monaten seine Vergütung beantragt, ein Verf.-Pfleger für das Vergütugsverfahren wurde eingesetzt, eine Festsetzug mit Absetzungen war beabsichtigt, leider ist der Betreuer jetzt aber verstorben. Die Erben verlangen nun Festsetzung, da sie meinen, die Forderung sei auf sie übergegangen. Ist das korrekt und können ERben die Vergütung fordern?
Vielen Dank!