Vergütung Betreuer NACH dessen Tod für Erben?

  • Guten Tag,

    in einer sehr umfangsreichen, ehrenamtl. Betreuung, in welcher stets nach konkretem Aufwand abgerechnet wurde (jährlich ca. 4.000,-€), hatte der Betreuer vor ca. 4 Monaten seine Vergütung beantragt, ein Verf.-Pfleger für das Vergütugsverfahren wurde eingesetzt, eine Festsetzug mit Absetzungen war beabsichtigt, leider ist der Betreuer jetzt aber verstorben. Die Erben verlangen nun Festsetzung, da sie meinen, die Forderung sei auf sie übergegangen. Ist das korrekt und können ERben die Vergütung fordern?

    Vielen Dank!

  • Ich auch.

    Die Erben sind sogar berechtigt, für die Zeit vom letzten Abrechnungstag bis zum Todestag einen weiteren Antrag zu stellen.
    Und das würde ich denen sogar verraten (wenn sie nicht grad selbst als Betreuer tätig sind und sich mit der Materie auskennen).

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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