Hallo, ich habe nichts zum Vergütungsbeginn gefunden:
Was ist wenn der Richter den Beschluss in Gegenwart des Betroffenen verkündet und die sofortige Wirksamkeit anordnet. Dann müßte doch nach §287 FamFG die Vergütung am folgenden Tag beginnen? und nicht erst mit Zugang beim Betreuer??? Unsere Bezirksrevisoren stellen immer darauf ab, dass sowohl Betreuer als auch Betroffener bei der Verkündung dabei sind, das kann ich aber aus dem Gesetz nicht herauslesen.
Oder liege ich falsch mit meinen Überlegungen?